Wir führen Ihre Elektroprüfung in Neuwied durch
Für den sicheren Betrieb eines Unternehmens gibt es zahlreiche Vorschriften, Normen und Bestimmungen. Für das Betreiben elektrischer Geräte, elektrischer Maschinen sowie ortsfeste Anlagen gilt hier vor allem die DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Vorschrift (früher BGV A3 genannt) ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, durch regelmäßige Prüfungen elektrischer Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.
Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln und ortsfesten Betriebsmitteln ist durch die „Betriebssicherheitsverordnung“ sowie durch die „DGUV Vorschrift 3“ vorgeschrieben. Ziel ist es. durch Prüfungen präventiv gegen alltägliche Gefahren am Arbeitsplatz vorzubeugen, welche durch elektrische Geräte ausgehen können. Durch elektrische Arbeitsmittel gehen eine Vielzahl von Gefahren aus, z.B. durch einen nicht bestimmungsgemäßen Einsatz, durch beschädigte Isolierungen, Überlast, falsche Instandsetzung und vielen mehr. Dadurch kann es zu Personenschäden für Ihre Mitarbeiter, sowie Sachschäden für Ihre Kunden und darüber hinaus für Ihr Unternehmen kommen. Kommt es zu einem Schadensfall und die Elektroprüfung wurde nicht sachgemäß durchgeführt, besteht in vielen Fällen auch kein Versicherungsschutz.
Elektroprüfungen elektrischer Betriebsmittel müssen durch eine zur Prüfung befähigten Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Als Spezialist im Bereich Mess- und Prüfservice in Neuwied sind wir befähigt, sämtliche Elektroprüfungen bei Ihnen im Unternehmen durchzuführen. Darüber hinaus bieten wir auch Aus- und Weiterbildungen (Produktschulungen, Seminare) an und unterstützen Sie somit in allen Bereichen der gesetzlich vorgeschriebenen Elektroprüfungen.
Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel bezeichnet man elektrische Geräte, die während des Betriebs leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Dabei können diese stets mit dem Stromkreis verbunden bleiben.
Darunter fallen zum Beispiel elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifmaschinen in Werkstätten oder Baustellen oder auch Verlängerungsleitungen, Haushaltsgeräte und Geräteanschlussleitungen.
Unter ortsfesten elektrischen Anlagen versteht man große Maschinen und Betriebsmittel, die nicht leicht zu bewegen bzw. fest mit dem Boden verankert sind.
Hierzu kann man also ganz allgemein alle Maschinen zählen, die elektrische Bauelemente besitzen und nicht ohne großen Aufwand von einem Platz zum anderen transportiert werden können. Beispiele hierfür sind Produktionsanlagen, Fertigungszentren, Hebebühnen, Krananlagen sowie z.B. auch große Küchengeräte wie Herd oder Kühlschrank. Auch Klimaanlagen fallen unter ortsfeste Anlagen.
Für die Festlegung der Prüffristen unterscheidet der Betreiber, bei der Prüfung ortsveränderlicher sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel, diverse Parameter, z.B. die unterschiedlichen Arbeitsumgebungen, in denen diese betrieben werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist hierfür maßgebend durchzuführen und bereits vorab und während der Beschaffungsphase zu beginnen.
Hierbei wird z.B. durch die DGUV unterschieden in:
Die DGUV Vorschrift 3 legt in den Tabellen 1A und 1B Richtwerte für Prüffristen fest. Je nach Arbeitsumgebung müssen diese jedoch auch verkürzt oder verlängert werden. Auf Baustellen wird z.B. eine Prüffrist von 3 Monaten empfohlen. In Büros oder ähnlichen Bedingungen eine Prüffrist von z.B. 2 Jahren.
Es gibt drei unterschiedliche Bereiche, in denen die DGUV Vorschrift 3 zum Tragen kommt.
Die Elektroprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln muss durch eine ausgebildete und zur Prüfung befähigte Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Unter bestimmten Bedingungen können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (kurz EUP) die Prüfung unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft durchführen.
Fragen Sie uns an, wir sind ein zertifizierter Innungsfachbetrieb im Bereich der Elektroprüfung sowie der Ausbildung für elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP). Wir können somit die Elektroprüfung bei Ihnen im Haus komplett übernehmen oder Sie dabei unterstützen, diese selbst durchzuführen.
René Fuhr
Geschäftsführer SFC Secure GmbH
Unter ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel fallen alle elektrischen Geräte, die während des Betriebes bewegt oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Diese hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Maschinen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person geprüft werden. Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung wird das Prüfintervall / Prüffrist festgelegt.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht vor, dass der Arbeitgeber nur Anlagen, Maschinen sowie Arbeitsmittel für die Arbeit zur Verfügung stellen darf, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher und unfallfrei betrieben werden können. Diese Grundsätze sind vom Gesetzgeber sowie von der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) vorgegeben. Sie schützen damit Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen.
Die DGUV Vorschrift 3 regelt unter anderem, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Und zwar sowohl vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme. Sowie in bestimmten Zeitabständen.
Im Sinne der Arbeitssicherheit ist es verpflichtend die für die Mitarbeiter zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel wie z.b. Maschinen, Anlagen und Geräte Elektroprüfungen in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Im Rahmen unseres E-Checks sorgen wir für Ihre Sicherheit.
Ladesäulen zum Laden von Elektrofahrzeugen müssen geprüft werden. Durch die Prüfung soll die technische Sicherheit der Ladesäule sichergestellt werden.
Auch Lichtbogen-Schweißeinrichtungen/ Schweißgeräte sind Arbeitsmittel und müssen gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Prüfung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik!
Das Blitzschutzsystem, bestehend aus dem äußeren und inneren Blitzschutz / Blitzschutz-Potentialausgleich, unterliegt je nach individueller Blitzschutzklasse wiederkehrenden Überprüfungen.
Wir übernehmen alle erforderlichen Prüfmaßnahmen rund um den Brandschutz. Von den Brandschutztüren- und Tore, Rauchmelder sowie Brandschutzklappen etc.