Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Elektroprüfung gemäß BetrSichV / DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) nach VDE 0701-0702

Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln ist durch die „Betriebssicherheitsverordnung“ sowie durch die „DGUV Vorschrift 3“ vorgeschrieben. Ziel ist es. durch Prüfungen präventiv gegen alltägliche Gefahren am Arbeitsplatz vorzubeugen, welche durch elektrische Geräte ausgehen können. Durch elektrische Arbeitsmittel gehen eine Vielzahl von Gefahren aus, z.B. durch einen nicht bestimmungsgemäßen Einsatz, durch beschädigte Isolierungen, Überlast, falsche Instandsetzung und vielen mehr. Dadurch kann es zu Personenschäden für Ihre Mitarbeiter, sowie Sachschäden für Ihre Kunden und darüber hinaus für Ihr Unternehmen kommen. Kommt es zu einem Schadensfall und die Elektroprüfungen wurden nicht sachgemäß durchgeführt, besteht in vielen Fällen auch kein Versicherungsschutz.

Elektroprüfung für elektrische Betriebsmittel

Die DGUV 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese Vorschrift legt die verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest. Hierbei unterscheidet man zwischen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, ortsfesten Betriebsmiteln sowie ortsfesten elektrischen Anlagen und Maschinen.

Die elektrischen Arbeitsmittel, die hierbei in festgelegten Zeiträumen geprüft werden müssen, reichen von der Kaffeemaschine in Ihrer Teeküche, dem Verlängerungskabel für Arbeitscomputer im Büro, bis hin zu Werkstattgeräten wie Bohrmaschinen, Trennschleifer, etc.. Hierbei gelten unterschiedliche Prüffristen, welche im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, gem. §3 Betriebssicherheitsverordnung, ermittelt werden müssen.

Zertifizierter Innungsfachbetrieb

Elektroprüfungen elektrischer Betriebsmittel müssen durch eine zur Prüfung befähigten Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Als Spezialist im Bereich Mess- und Prüfservice sind wir befähigt, sämtliche Elektroprüfungen bei Ihnen im Unternehmen durchzuführen. Darüber hinaus bieten wir auch Aus- und Weiterbildungen (Produktschulungen, Seminare) an und unterstützen Sie somit in allen Bereichen der gesetzlich vorgeschriebenen Elektroprüfungen.

Was sind ortsveränderliche elektrische Geräte?

Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel bezeichnet man elektrische Geräte, die während des Betriebs leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Dabei können diese stets mit dem Stromkreis verbunden bleiben.

Darunter fallen zum Beispiel elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifmaschinen in Werkstätten oder Baustellen oder auch Verlängerungsleitungen, Haushaltsgeräte und Geräteanschlussleitungen.

Wie oft müssen elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?

Für die Festlegung der Prüffristen unterscheidet der Betreiber, bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, diverse Parameter, z.B. die unterschiedlichen Arbeitsumgebungen, in denen diese betrieben werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist hierfür maßgebend durchzuführen und bereits vorab und während der Beschaffungsphase zu beginnen.

Hierbei wird z.B. durch die DGUV unterschieden in:

  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Büros
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Baustellen
  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen

Die DGUV Vorschrift 3 legt in der Tabelle 1B  Richtwerte für Prüffristen fest. Je nach Betriebsumgebung und entsprechender Gefährdung müssen diese jedoch auch verkürzt oder verlängert werden. Auf Baustellen wird z.B. eine Prüffrist von 3 Monaten empfohlen. In Büros oder ähnlichen Bedingungen eine Prüffrist von z.B. 2 Jahren.

Wer darf ortsveränderliche elektrische Geräte prüfen?

Die Elektroprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln muss durch eine ausgebildete und zur Prüfung befähigte Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Unter bestimmten Bedingungen können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (kurz EUP) die Prüfung unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft durchführen.

Fragen Sie uns an, wir sind ein zertifizierter Innungsfachbetrieb im Bereich der Elektroprüfung sowie der Ausbildung für elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP).  Wir können somit die Elektroprüfung bei Ihnen im Haus komplett übernehmen oder Sie dabei unterstützen, diese selbst durchzuführen.

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René Fuhr
Geschäftsführer SFC Secure GmbH

07261 / 40 77 6 – 60
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