In der Praxis wird den Betreibern, in deren Betrieben, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflicht ihrer ortsfesten Anlagen, Maschinen sowie ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel immer mehr bewusst. Oftmals jedoch erst dann, wenn es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt und dem Betreiber ein Organisationsverschulden vorgeworfen wird. Nicht selten hat eine solche Situation zur Folge, dass im Anschluss beauftragte Fachfirmen, welche nicht über die notwendigen Kenntnisse sowie Aus- und Weiterbildungen verfügen, keine rechtskonforme Prüfung gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abbilden können und es zu weiteren Problemen kommt.
Die Auswahl der passenden Fachfirma sollte demnach wohl bedacht werden da als Resultat leider häufig Geld für ungenügende Prüfleistungen ausgegeben wird, welche man sich hätte ersparen können. Die Haftung bleibt beim Betreiber bestehen. Siehe hierzu auch § 831 BGB.
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Unter ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel fallen alle elektrischen Geräte, die während des Betriebes bewegt oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Diese hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Maschinen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person geprüft werden. Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung wird das Prüfintervall / Prüffrist festgelegt.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht vor, dass der Arbeitgeber nur Anlagen, Maschinen sowie Arbeitsmittel für die Arbeit zur Verfügung stellen darf, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher und unfallfrei betrieben werden können. Diese Grundsätze sind vom Gesetzgeber sowie von der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) vorgegeben. Sie schützen damit Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen.
Die DGUV Vorschrift 3 regelt unter anderem, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Und zwar sowohl vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme. Sowie in bestimmten Zeitabständen.
Im Sinne der Arbeitssicherheit ist es verpflichtend die für die Mitarbeiter zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel wie z.b. Maschinen, Anlagen und Geräte Elektroprüfungen in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Im Rahmen unseres E-Checks sorgen wir für Ihre Sicherheit.
Ladesäulen zum Laden von Elektrofahrzeugen müssen geprüft werden. Durch die Prüfung soll die technische Sicherheit der Ladesäule sichergestellt werden.
Auch Lichtbogen-Schweißeinrichtungen/ Schweißgeräte sind Arbeitsmittel und müssen gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Prüfung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik!
Das Blitzschutzsystem, bestehend aus dem äußeren und inneren Blitzschutz / Blitzschutz-Potentialausgleich, unterliegt je nach individueller Blitzschutzklasse wiederkehrenden Überprüfungen.
Wir übernehmen alle erforderlichen Prüfmaßnahmen rund um den Brandschutz. Von den Brandschutztüren- und Tore, Rauchmelder sowie Brandschutzklappen etc.