DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) / Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Prüfung der Elektrosicherheit in öffentlichen Einrichtungen

Die DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Betriebsmittel und Anlagen speziell für Bereiche der öffentlichen Hand. Alle öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, durch regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.

In der DGUV Vorschrift 4 ist geregelt, mit welchen Prüfkriterien elektrische Anlagen, elektrische Betriebsmittel und nicht elektronischen Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen geprüft werden. Diese Prüfungen dürfen nur durch durch befähigte Elektrofachkräfte durchgeführt werden oder durch externe Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK).

Ähnlich wie in der DGUV V3, die für alle Unternehmen verpflichtend ist, müssen auch in den Bereichen der öffentlichen Hand und des öffentlichen Dienstes in regelmäßigen Abständen Prüfungen alle elektrischer Betriebsmittel durchgeführt werden. Dabei ist der Prüfungsablauf laut DGUV V4 der gleiche wie bei Unternehmen (DGUV V3). Regelmäßige Prüfungen sollen sowohl den Betrieb als auch Mitarbeiter und Kunden vor Schaden schützen.

Was ist der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4?

Inhaltlich ist die DGUV V4 nahezu identisch mit den Inhalten und den Prüfvorgaben der DGUV V3. Der Geltungsbereich der DGUV V4 beinhaltet alle öffentliche Einrichtungen und Institutionen wie Schulen, Rathäuser, Behörden, Kindergärten etc. wohingegen die DGUV V3 für alle Unternehmen der Industrie und des Gewerbes gültig ist. Sie unterscheiden sich lediglich in u.a. Prüffristempfehlungen für die „Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art“, wie sie in öffentlichen Einrichtungen zu finden sind.

Die für den Betreiber erforderlichen Prüfungen werden ausschließlich von regelmäßig geschultem und gemäß TRBS 1203 befähigten Personal, durchgeführt.

Zertifizierter Innungsfachbetrieb

Elektroprüfungen elektrischer Betriebsmittel müssen durch eine zur Prüfung befähigten Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Als Spezialist im Bereich Mess- und Prüfservice sind wir befähigt, sämtliche Elektroprüfungen bei Ihnen im Unternehmen durchzuführen. Darüber hinaus bieten wir auch Aus- und Weiterbildungen (Produktschulungen, Seminare) an und unterstützen Sie somit in allen Bereichen der gesetzlich vorgeschriebenen Elektroprüfungen. Unsere Ansprechpartner sind für Sie jederzeit erreichbar. Wir freuen uns auf Sie!

Wie oft muss eine Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 4 durchgeführt werden?

Elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Reparatur und Instandsetung vor der Wiederinbetriebahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden.

Darüber hinaus muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, in welchen Intervallen ein elektrisches Gerät bzw. eine elektrische Anlage geprüft werden muss. Hier sind verschiedene Faktoren heranzuziehen.

Wer darf die Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 4 durchführen?

Die Elektroprüfung von elektrischen Betriebsmitteln muss durch eine ausgebildete und zur Prüfung befähigte Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Unter bestimmten Bedingungen können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (kurz EUP) die Prüfung unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft durchführen.

Fragen Sie uns an, wir sind ein zertifizierter Innungsfachbetrieb im Bereich der Elektroprüfung sowie der Ausbildung für elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP).  Wir können somit die Elektroprüfung bei Ihnen im Haus komplett übernehmen oder Sie dabei unterstützen, diese selbst durchzuführen.

Ist eine Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 4 Pflicht?

Der Unternehmer ist verpflichtet gemäß DGUV Vorschrift 4 sowie gemäß Betriebssicherheitsverordnung alle Betriebsmittel im Unternehmen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu prüfen. Der Unternehmer darf diese Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Personen abbilden.

Werden die Prüfungen nicht regelmäßig durchgeführt, entsteht in aller erster Linie eine große Gefahr für die Sicherheit der Mitarbeiter und des Unternehmens. Zudem ist der Versicherungsschutz druch Verletzungen der Obliegenheiten im Falle eines Unfalls unter Umständen nicht mehr gegeben.

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René Fuhr
Geschäftsführer SFC Secure GmbH

07261 / 40 77 6 – 60
info@sfc-group.de


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