Die Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmittel ist durch die „Betriebssicherheitsverordnung“ sowie durch die „DGUV Vorschrift 3“ vorgeschrieben und trägt zur Gefahrenminimierung am Arbeitsplatz durch elektrische Einrichtungen bei. Durch elektrische Anlagen gehen eine Vielzahl von Gefahren aus, z.B. durch nicht bestimmungsgemäße Errichtung, durch beschädigte Isolierungen, Überlast, falsche Instandsetzung und vielen mehr. Dadurch kann es zu großem Schaden für die Mitarbeiter, Kunden und für das Unternehmen kommen. Kommt es zu einem Schadensfall und die Elektroprüfungen wurden nicht sachgemäß durchgeführt, besteht in vielen Fällen auch kein Versicherungsschutz.
Die DGUV 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese Vorschrift legt die verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Verbindung mit elektrischen Betriebsmitteln sowie Anlagen in Unternehmen fest.
Anders als ortsveränderliche Betriebsmittel sind ortsfeste Anlagen fest verankert oder schwer zu bewegen. Beispiele hierfür sind große Produktionsanlagen, Fertigungszentren, Krananlagen oder auch große Küchengeräte wie Herd oder Kühlschrank. Die Prüffrist wird vorab durch eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt.
Elektroprüfungen elektrischer Betriebsmittel müssen durch eine zur Prüfung befähigten Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Als Spezialist im Bereich Mess- und Prüfservice sind wir befähigt, sämtliche Elektroprüfungen bei Ihnen im Unternehmen durchzuführen. Darüber hinaus bieten wir auch Aus- und Weiterbildungen (Produktschulungen, Seminare) an und unterstützen Sie somit in allen Bereichen der gesetzlich vorgeschriebenen Elektroprüfungen.
Unter ortsfesten elektrischen Anlagen versteht man z.B. Energieverteilungen sowie Produktionsanlagen und weitere.
Beispiele hierfür sind NSHV-Verteilungen, Elektrounterverteilungen, Produktionsanlagen, technische Gebäudeausrüstung sowie auch Industrieherde oder Kühleinrichtungen der Industrie.
Für die Festlegung der Prüffristen unterscheidet der Betreiber, bei der Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen, diverse Parameter, z.B. die unterschiedlichen Arbeitsumgebungen, in denen diese betrieben werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist hierfür maßgebend durchzuführen, um die notwendigen Prüfintervalle zu ermitteln.
Die DGUV Vorschrift 3 legt in der Tabelle 1A Richtwerte für Prüffristen fest. Je nach Betriebsumgebung und entsprechender Gefährdung müssen diese jedoch auch verkürzt oder verlängert werden.
Die Elektroprüfung von ortfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen muss durch eine ausgebildete und zur Prüfung befähigte Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Unter bestimmten Bedingungen können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (kurz EUP) die Prüfung unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft durchführen.
Fragen Sie uns an, wir sind ein zertifizierter Innungsfachbetrieb im Bereich der Elektroprüfung sowie der Ausbildung für elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP). Wir können somit die Elektroprüfung bei Ihnen im Haus komplett übernehmen oder Sie dabei unterstützen, diese selbst durchzuführen.
René Fuhr
Geschäftsführer SFC Secure GmbH